Das OZG verpflichtete Bund, Länder und Kommunen 2017, 575 Verwaltungsleistungen bis 2022 zu digitalisieren. Bis zur Deadline waren es 33. Warum klassische IT-Beschaffung das Problem vergrößert — und wie Kommunen ohne eigenes IT-Team digitale Workflows in Wochen aufbauen.
Markus möchte ein kleines Café aufmachen. Sein erster Schritt: die Gewerbeanmeldung. Er geht auf die Website seiner Stadtverwaltung, findet einen Link zu einem PDF-Formular, druckt es aus, füllt es mit Kugelschreiber aus. Dann fährt er zum Amt, wartet vierzig Minuten, gibt das Formular ab und bekommt einen Stempel. Zwei Wochen später kommt ein Brief.
Wir schreiben das Jahr 2026. Das passende Wort für diesen Ablauf lautet nicht "altmodisch" — es lautet "unverändert". Markus hätte denselben Weg 2008 zurückgelegt. Das ist das eigentliche Scheitern des Onlinezugangsgesetzes. Nicht die politische Debatte, wer schuld ist. Sondern der Fakt, dass ein Bürger 2026 noch immer ins Amt fahren muss, um ein Formular abzugeben, das genauso gut digital eingereicht werden könnte — wenn das jemand jemals eingerichtet hätte.
Die Lücke zwischen Gesetz und Wirklichkeit
Das OZG wurde 2017 verabschiedet. Es verpflichtete Bund, Länder und Kommunen, 575 Verwaltungsleistungen bis Ende 2022 digital anzubieten. Was wie ein ehrgeiziges, aber erreichbares Ziel klang, endete in einer stillen Blamage: Bis zum Stichtag waren laut Bundesrechnungshof lediglich 33 dieser Leistungen flächendeckend verfügbar. Nicht 33 Prozent. Dreiunddreißig Stück.
Klingt nach deinem Problem?
Der Bund hat seither aufgeholt. Ende 2024 meldete das Bundesinnenministerium, alle 115 priorisierten Bundesleistungen seien online. Das stimmt für bestimmte Services auf bund.de — Kindergeld beantragen, Bildungskredit anfordern. Aber der Verwaltungsalltag spielt sich in den Kommunen ab, und dort sieht es deutlich nüchterner aus. Der Bundesrechnungshof stellte fest, dass im Juli 2024 nur fünf Prozent der "Einer-für-alle"-Onlinedienste, die der Bund vollständig finanziert hatte, bundesweit genutzt wurden. Die restlichen 95 Prozent liefen in einer einzigen Kommune oder gar nicht.
Warum? Deutschland hat rund 11.000 Kommunen, jede mit eigener IT-Infrastruktur, eigenen Fachverfahren, eigenem Budget. In Bayern dominiert AKDB, im Norden Dataport, anderswo andere Anbieter — proprietäre Systeme, historisch gewachsen, mit Schnittstellen, die manchmal auf SOAP basieren und manchmal gar nicht vorhanden sind. Jede neue Lösung muss sich an diese Silos andocken. Das OZG 2.0, das seit 2024 gilt, hat die starre Frist abgeschafft. Bürger haben theoretisch ein Recht auf digitale Leistungen — wann und wie das durchgesetzt wird, bleibt offen.
Weshalb kommunale IT-Projekte immer wieder scheitern
Die meisten Kommunen haben keine eigene Softwareentwicklung. Wer eine digitale Anwendung braucht, muss ausschreiben: Leistungsbeschreibung formulieren, Vergaberecht einhalten, Angebote prüfen, Zuschlag erteilen. Dieser Schritt allein kostet drei bis sechs Monate. Dann kommen Konzeptphase, Entwicklung, Abnahme. Bis ein Online-Formular für Bauanträge live geht, vergehen gerne zwanzig Monate.
Was dabei herauskommt, ist teuer und selten flexibel. Ein einzelnes Online-Formular für die Kfz-Zulassung schlägt mit bis zu 250.000 Euro zu Buche. Ein Bürgerportal mit Login und Statusverfolgung kostet schnell siebenstellig. Und jede Änderung mittendrin ist ein Change Request — kostet extra, dauert weitere Monate. Das Wasserfallmodell mit starrem Pflichtenheft, das die Privatwirtschaft vor fünfzehn Jahren begraben hat, ist in der kommunalen IT-Beschaffung noch immer der Standard. Projekte kommen fertig an, wenn die ursprünglichen Anforderungen schon überholt sind. Kommunen, die einmal Hunderttausende Euro für ein halbfertiges System ausgegeben haben, sind beim nächsten Versuch entsprechend zögerlich.
Das Grundproblem ist kein technisches. Digitale Antragsformulare, Bürgerportale mit Dokumenten-Upload, Sachbearbeiter-Dashboards mit Fristen und Wiedervorlagen — das ist alles lösbare Standardtechnik. Es fehlt nicht die Technologie. Es fehlt die Möglichkeit, sie ohne dreijährigen Beschaffungsmarathon einzusetzen.
Was ein anderer Ansatz konkret bedeutet
nopex ist kein klassischer IT-Dienstleister mit sechsmonatiger Anforderungsanalyse und sechsstelligem Angebot. Das Modell ist ein anderes: Eine Kommune beschreibt, was ihr Prozess leisten soll — und bekommt eine funktionierende Anwendung in Wochen, nicht Jahren.
Ein konkretes Beispiel. Eine Stadt mit 40.000 Einwohnern will Bauanträge digitalisieren. Bisher: Papierformulare, persönliche Abgabe, acht bis zwölf Wochen Bearbeitungszeit. Die Anforderung lautet: Antragsteller sollen online Formulare ausfüllen, Baupläne hochladen und den Status verfolgen können. Sachbearbeiter brauchen eine übersichtliche Queue mit Fristen und Checklisten. Das ist der Auftrag.
In vier bis sechs Wochen entsteht daraus ein responsives Antragsportal, das auf der kommunalen Infrastruktur läuft — on-premise oder in einer deutschen Sovereign Cloud wie STACKIT oder govdigital, nicht auf US-amerikanischen Servern. Die Software gehört der Kommune. Kein Vendor-Lock-in, keine proprietären Schnittstellen, keine Lizenzgebühren für jede Kleinigkeit. DSGVO-Konformität, Barrierefreiheit nach BITV 2.0 (WCAG 2.1 Level AA) und eID-Anbindung für Leistungen, die eine gesicherte Identifizierung erfordern, sind dabei Standard, nicht Aufpreis.
Das ändert die Gleichung grundlegend. Eine mittelgroße Kommunalverwaltung ohne eigene IT-Abteilung kann damit Abläufe digitalisieren, für die andere Jahre brauchen und das Budget mehrfach überschreiten. Was das OZG von oben verordnet hat und unten nicht ankam, lässt sich von unten lösen — vorausgesetzt, man hört auf, nach dem Modell von 2006 zu beschaffen.
Markus hätte sein Gewerbeanmeldungsformular längst online ausfüllen können. Er wartet noch.


